
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB der School of Pop — gültig für Unterricht, Bandcoaching, Studio-Sessions und Workshops.
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen, die über die School of Pop (nachfolgend „Anbieter", Inhaber: Konrad Sitte-Zöllner, Kirchaitnach 28, 94262 Kollnburg) vermittelt oder organisiert werden. Dazu zählen insbesondere Musikunterricht, Bandcoaching, Studio-Sessions, Workshops und ergänzende Leistungen.
(2) Da Vertragsabschlüsse in der Regel mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, wird der Kunde beim Erstgespräch ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen. Die AGB sind jederzeit unter schoolofpop.de/agb sowie durch Aushang in den Geschäftsräumen des Anbieters einsehbar. Mit Buchung der ersten regelmäßigen Unterrichtsstunde gelten diese AGB als vereinbart.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragspartner und Stellung der Coaches
(1) Der Anbieter arbeitet ausschließlich mit selbstständigen, weisungsfrei tätigen Coaches (Musiker, Tontechniker, Medienschaffende) auf Honorarbasis zusammen. Diese Coaches sind nicht beim Anbieter angestellt, sondern erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Sie tragen das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit und sind frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
(2) Die Coaches gestalten Inhalt, Methodik, Repertoire und konkrete Termine ihres Unterrichts eigenständig und in Abstimmung mit den Schülern. Sie können sich im Verhinderungsfall durch andere qualifizierte Coaches vertreten lassen.
(3) Der Anbieter erbringt gegenüber dem Kunden ausschließlich organisatorische und vermittelnde Leistungen: Bereitstellung von Räumlichkeiten und Equipment, Vermittlung passender Coaches, Kommunikation, Terminkoordination sowie die zentrale Abrechnung. Der eigentliche Unterricht wird durch den jeweiligen Coach im eigenen Namen erbracht. Der Unterrichtsvertrag kommt zwischen dem Schüler bzw. dessen gesetzlichem Vertreter und dem Coach zustande. Eine Anstellung der Coaches durch den Anbieter findet nicht statt.
(4) Zur Vereinfachung erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden zentral über den Anbieter. Der Anbieter handelt dabei im Namen und für Rechnung des jeweiligen Coaches auf Grundlage eines erteilten Inkasso-Mandats. Auf der Rechnung wird der Leistungserbringer (Coach) ausgewiesen. Eine Zahlung mit befreiender Wirkung kann an den Anbieter geleistet werden.
(5) Verträge über rein organisatorische Leistungen (z. B. Raumnutzung, Studio-Stunden ohne Coach, Workshop-Buchungen außerhalb des Honorarvertrags) kommen direkt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Buchung erfolgt mündlich, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder direkt vor Ort. Mit der ersten regelmäßigen Unterrichtsstunde gilt der Vertrag als geschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Bei minderjährigen Schülern ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Dieser ist Vertragspartner und Schuldner der Vergütung.
§ 4 Probestunde
Die erste Probestunde ist kostenlos und unverbindlich. Eine vertragliche Bindung entsteht erst durch die Buchung regelmäßiger Folgestunden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Probestunden; im Regelfall werden ein bis zwei Termine vereinbart, bis Schüler und Coach gemeinsam entscheiden, ob die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.
§ 5 Leistungsumfang und Jahreshonorar
(1) Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich in den Räumlichkeiten des Anbieters in Kirchaitnach 28, 94262 Kollnburg statt. Termin, Dauer und Inhalt werden zwischen Schüler und Coach individuell vereinbart.
(2) Die Vergütung ist als Jahreshonorar kalkuliert und umfasst pro Schuljahr in der Regel 38 bis 40 Unterrichtseinheiten, jeweils im Umfang der vereinbarten Stundenlänge. Der Unterricht orientiert sich am bayerischen Schulkalender und findet während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht statt. Schulferien und Feiertage sind im Jahreshonorar berücksichtigt.
(3) Das Jahreshonorar wird zur besseren Verteilung der finanziellen Belastung in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Die Höhe der einzelnen Rate ist daher kein Hinweis auf eine konkrete Stundenzahl im jeweiligen Monat, sondern bildet ein Zwölftel der vereinbarten Jahresleistung ab.
(4) Für Studio-Sessions, Workshops und Bandcoaching gelten gesonderte Konditionen, die jeweils vor Vertragsschluss kommuniziert werden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website unter /preise einsehbar oder werden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt.
(2) Die Bezahlung erfolgt als monatliche Rate des Jahreshonorars (vgl. § 5 Abs. 3) per SEPA-Lastschrift oder Überweisung, jeweils zu Beginn des Monats, im Voraus.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Anbieter im Namen und für Rechnung des jeweiligen Coaches (vgl. § 2 Abs. 4). Auf der Rechnung wird der Coach als Leistungserbringer namentlich genannt. Da die Coaches in der Regel als Kleinunternehmer nach § 19 UStG tätig sind, wird auf ihren Leistungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine Zahlung an den Anbieter wirkt schuldbefreiend gegenüber dem Coach.
(4) Bei Zahlungsverzug sind der Anbieter bzw. der Coach berechtigt, den Unterricht bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Mahnkosten und Verzugszinsen können nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
§ 7 Unterrichtsausfall
(1) Ausfall durch den Schüler: Ein Anspruch auf Nachholung kurzfristig abgesagter Stunden besteht nicht. Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 24 Stunden vorher) bemühen wir uns um eine Ersatzlösung — verbindlich ist dies jedoch nicht.
(2) Ausfall durch den Coach: Fällt eine Stunde aufgrund des Coaches aus (z. B. Krankheit), wird sie nachgeholt oder durch einen anderen Coach vertreten. Bei dauerhaftem Ausfall bemüht sich der Anbieter um einen geeigneten Ersatz.
(3) An gesetzlichen Feiertagen sowie während der bayerischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Dieser Ausfall ist im Jahrespreis berücksichtigt.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
(2) Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Im Rahmen des Unterrichts, Bandcoachings, Studio-Sessions und öffentlicher Auftritte können Bild- und Tonaufnahmen entstehen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach gesonderter, ausdrücklicher Zustimmung des Schülers bzw. des gesetzlichen Vertreters.
(2) Schülerproduktionen, die im Tonstudio des Anbieters entstehen, bleiben im Urheberrecht beim Schüler bzw. Komponisten. Eine Nutzung durch den Anbieter (z. B. auf der Website, in Social Media) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter und seine Coaches haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Instrumente oder Garderobe übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Details sind in unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz einsehbar.
§ 12 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Fragen zu einzelnen Bestimmungen erreichst du uns jederzeit per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 09942 / 9699008.